Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Zeitraum für die Anmeldung von Grundschülern für das am 1. August 2023 beginnende Schuljahr festgelegt.
Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.
Eingeschult werden: alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2023/2024 eingeschult wurden; auf Antrag die Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2018) geboren sind.