Der Stadtrat von Königswinter hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 über die 15. Änderung der Hebesatzsatzung beraten, die die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze an die neue gesetzliche Grundlage vorsieht. Die nun beschlossene Anpassung erfolgt im Zuge der Grundsteuerreform, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig wurde. In Nordrhein-Westfalen wird das sogenannte Bundesmodell angewandt, das eine einheitliche Bewertung von Grundstücken vorsieht. Für die Umsetzung mussten Eigentümerinnen und Eigentümer eine Feststellungserklärung einreichen, auf deren Basis die Finanzämter die neuen Grundsteuerwerte ermittelt haben.
Die neue Hebesatzsatzung sieht ab dem 1. Januar 2025 bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) eine Anhebung auf 358 Prozent (vorher 300 Prozent) und bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) eine Senkung auf 664 Prozent (vorher 690 Prozent) vor.