Stadtrat
Ob es um die Gebühren für den Besuch einer Kindertagestätte geht, um Verkehrskonzepte oder um die Erschließung von Neubaugebieten - was der Rat entscheidet, hat oft sehr konkrete Bedeutung dafür, wie es sich in unserer Stadt leben und arbeiten lässt.
Dem Rat gehören 52 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Mitglieder an. Sie führen die Bezeichnung "Ratsmitglied". Den Vorsitz führt der Bürgermeister.
Der Rat berät und trifft Entscheidungen in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde. Er tut dies entweder auf Vorschlag der Verwaltung oder auf Antrag der Ratsfraktionen oder Ratsgruppen sowie auf Empfehlung der Fachausschüsse. Der Rat hält sich dabei an genaue Regeln, die ein demokratisches, faires und transparentes Zustandekommen der Entscheidungen gewährleisten sollen. Sie sind in der Gemeindeordnung NRW und in einer Geschäftsordnung niedergelegt.
Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Beratungen im Ratssaal mit verfolgen. Auch die Presse beobachtet das Geschehen vom Pressetisch im Ratssaal. Die Tages- und Wochenzeitungen berichten regelmäßig über die wichtigsten Ergebnisse der Sitzungen.
Nur wenige Angelegenheiten, in denen schutzwürdige Daten zur Sprache kommen können, werden im nicht öffentlichen Teil am Ende der Sitzung behandelt. Aus der Tagesordnung ist zu entnehmen, welche Punkte öffentlich und welche nicht öffentlich behandelt werden.
Dieselben Spielregeln gelten auch für die Ausschüsse des Rates. Die Sitzungstermine, Sitzungsorte und Tagesordnungen werden jeweils eine Woche zuvor öffentlich bekannt gemacht. Die Beratungsunterlagen für den öffentlichen Teil werden der Presse zur Verfügung gestellt. Sie können auch von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.
Mit dem Ratsinformationssystem kann sich umfassend im Internet über Rats- und Ausschusssitzungen, Tagesordnungen und Mitglieder informieren.