Vorgartensatzung
Ziel der Vorgartensatzung ist es, Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vorgärten zu definieren. Hierüber soll ein einheitliches, grüneres Ortsbild geschaffen werden. Gleichzeitig sollen hierdurch Verbesserungen für den Artenschutz, das Mikroklima und den Wasserhaushalt erreicht werden.