Fundsachenverwaltung

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden. Diese Anzeige wird im Fundbüro entgegen genommen bzw. benutzen Sie einfach den Link für die Fundanzeige(ausfüllbares Formular im Formularserver unter „Fundbüro”). Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.


Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Gegenstände, die nach 6 Monaten nicht abgeholt worden sind, werden von der Stadt Königswinter versteigert. 


Um festzustellen, ob es sich bei einem der angegebenen Funde um Ihr Eigentum handelt, rufen Sie bitte den bpunkt – Bürgerservice – der Stadt Königswinter an, dort wird Ihnen das bpunkt-Team gerne weiterhelfen.

bpunkt
– Fundbüro –
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter

Tel: 02244/889-388
E-Mail:


Falls Sie den von Ihnen gesuchten Gegenstand im Fundbüro nicht finden sollten, gelangen Sie im Formularserver unter „Fundbüro” zur Verlustanzeige. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, und senden es an den bpunkt.

Fund- und Verlustanzeige

Durch die Aufnahme der Verlustanzeige ist sichergestellt, dass Sie, sobald ein Fund dieser Art eingeht, umgehend benachrichtigt werden.

Die Formulare „Fundanzeige” und „Verlustanzeige” finden Sie im Formularserver unter der Rubrik „Fundbüro”.