Einreichung von Wahlunterlagen und die Prüfung von Unterstützungsunterschriften

In Nordrhein-Westfalen werden 200 Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag benötigt und 2.000 Unterstützungsunterschriften für eine Landesliste.

Die Person, die eine Unterstützungsunterschrift leisten möchte, muss zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt sein. Sie darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Unterschriften auf weiteren Kreiswahlvorschlägen sind ungültig. Dagegen ist es zulässig, sowohl einen Kreiswahlvorschlag als auch eine Landesliste zu unterstützen. Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.

Sie können die Unterstützungsunterschriften postalisch oder auch persönlich beim Wahlamt der Stadt Königswinter zu den üblichen Öffnungszeiten einreichen. Nach erfolgter Prüfung können Sie die Formulare persönlich abholen. Alternativ senden wir die geprüften Unterstützungsunterschriften auch gerne an Sie oder die entsprechende Partei zurück. Die Öffnungszeiten der Stadt sind der Homepage zu entnehmen.

Gesonderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Königswinter über die Feiertage

In der Woche von Montag, 23. Dezember 2024, bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember 2024, sind die städtischen Dienststellen geschlossen.

Das Wahlamt ist für die Einreichung von Wahlunterlagen und die Prüfung von Unterstützungsunterschriften zur Kandidatur für die Bundestagswahl weiterhin am 23.12. sowie am 27.12. in der Zeit von 8 bis 12 Uhr geöffnet. An den Feiertagen sowie am 24.12. und 30.12., 31.12. und 01.01.2025 sind Bereitschaftsdienste von 9 bis 13 Uhr eingerichtet. Sie erreichen diesen unter der Rufnummer 02244/889-259.

Die Unterstützungsunterschriften müssen mit dem Wahlvorschlag bei der zuständigen Wahlleitung bis spätestens am 34. Tag vor der Wahl im Original eingereicht werden (Montag, 20.01.2025, 18 Uhr).