Abgeschlossene Lärmaktionsplanung der 2. Stufe aus dem Jahre 2017 an Hauptverkehrsstraßen

Hier können Sie die Unterlagen zur abgeschlossenen Lärmaktionsplanung der 2. Stufe aus dem Jahre 2017 für die Hauptverkehrsstraßen abrufen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen - u. a. für die Stadt Königswinter - die Lärmbelastungen der Hauptverkehrsstraßen kartiert und in Lärmkarten dargestellt. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr für die 2. Stufe wurde am 04.07.2017 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen.
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Abgeschlossene Lärmaktionsplanung der 2. Stufe aus dem Jahre 2017 an Haupteisenbahnstrecken

Die Stadt Königswinter hat im Jahr 2017 auf der Grundlage von Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes einen Lärmaktionsplan Schienenverkehr für die 2. Stufe aufgestellt. Der Lärmaktionsplan Schienenverkehr für die 2. Stufe wurde am 04.07.2017 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen. Er steht Ihnen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.  Seit dem 01.01.2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen an Haupteisenbahnstrecken zuständig. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der aktuelle Stand der Lärmaktionsplanung des EBA kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter dem Link Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken eingesehen werden.
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