Wahlhelferinnen und -helfer

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Für die Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025, für die kommenden Kommunalwahl im Herbst 2025 sowie für künftige Wahlen sucht die Stadt Königswinter freiwillige Wahlhelfer, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und bei der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.

Die Hilfe der Bürger*innen am Wahltag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am jeweiligen Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“).

Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe. Besondere Vor­kenntnisse sind nicht notwendig. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (deutsche Staatsangehörigkeit) ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 23.02.2007 geboren ist und
  •  mindestens seit dem 3. Monat vor der Wahl, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik Deutschland seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Es ist üblich, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Art “Schichtbetrieb” vereinbaren, so dass die Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein müssen. Die Wahlhelfer bei der Briefwahl beginnen ihren Einsatz erst um 15 Uhr. Ihre Tätigkeit umfasst die Prüfung der Wahlbriefe. Die nach ihrer Prüfung zugelassenen Stimmzettelumschläge werden verschlossen in Wahlurnen gesammelt. Ab 18 Uhr werden die verschlossenen Stimmzettelumschläge geöffnet und ausgezählt.

Aufgerufen ist jede*r Wahlberechtigte. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, erhalten alle Wahlhelfer mit ihrer Berufung ein umfassendes Merkblatt übersandt. Zudem werden für die Vorsteher*innen und die Schriftführer*innen sowie für deren Vertreter*innen zusätzliche Schulungen durchgeführt. Alle Interessenten werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Königswinter zu wenden.

Wahlamt
Drachenfelsstraße 4, 53639 Königswinter
Telefon: 02244/889-5010
E-Mail: wahl@koenigswinter.de

Die Stadt Königswinter bedankt sich im Voraus für Ihre Teilnahme an der Wahl und Ihre Unterstützung bei der Durchführung dieses wichtigen demokratischen Ereignisses.