Neues Förderprogramm für leerstehende Ladenlokale
Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" bewilligt
Die Stadt Königswinter erhält Fördermittel im Zuge des vom Land Nordrhein-Westfalen aufgelegten Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" (kurz "ZIO"). Bewilligt wurden Mittel in Höhe von insgesamt rund 178.200 €. Die Stadt hatte Fördermittel beantragt, um neue Nutzungen in leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Königswinterer Altstadt zu etablieren und Innenstadtqualitäten zu schaffen.
Wie funktioniert das Programm? Ein Privateigentümer hat ein leerstehendes Ladenlokal oder Räume für Gastronomie und kann keinen neuen Mieter finden (oder sein bisheriger Mieter hat gekündigt und es gibt keine absehbare Nachfolgenutzung). Wenn der Eigentümer nun bereit ist, die Miete vorübergehend auf bis zu 70 % der bisherigen Miete (aus der letzten Vermietung des Ladenlokals) zu senken, kann die Stadt die Räumlichkeit befristet anmieten und vermietet sie mit einer zusätzlichen Ermäßigung befristet an einen Nutzungsinteressenten weiter. Der Interessent zahlt dann für diese zwei Jahre nur 20 % der ortsüblichen Miete. Die Differenz zwischen den bereits geminderten Anmietungskosten und der zusätzlich ermäßigten Weitervermietung übernimmt zu 60 % das Land; die Stadt übernimmt einen Eigenanteil von 40 %. Die Betriebskosten sind nicht förderfähig und werden vom Mieter getragen. Die Förderung ist auf höchstens zwei Jahre befristet.
Durch das Programm können alle profitieren: Der Eigentümer erhält für sein bisher leerstehendes Ladenlokal – wenngleich geminderte – Mieteinnahmen. Der Nutzungsinteressent erhält die Möglichkeit, mit einer günstigen Miete als niedrigschwelligem Einstieg seine Nutzungsidee auszuprobieren. Die Altstadt profitiert durch die Verringerung des Leerstandes und wird durch neue, innovative Ideen belebt. Im Fokus des Programms stehen z. B. Einzelhandel- und Gastronomie-Startups (z. B. Popup-Stores mit regionalen Produkten), Dienstleistungen mit Publikumsverkehr, aber auch bürgerschaftliche Nutzungen wie Reparatur-Cafés oder nachbarschaftliche Initiativen, die geeignet sind, die Altstadt zu beleben.
Der Förderbereich kann unten auf dieser Seite abgerufen werden.
In besonderen Fällen können auch Ausgaben der Vermieter für den Umbau oder die Herrichtung des betreffenden Ladenlokals zur Anpassung an die neue Nutzung gefördert werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur dann infrage kommt, wenn für das Ladenlokal noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Eine nachträgliche Aufnahme in das Förderprogramm ist nicht möglich. Für Ladenlokale, bei denen bereits eine geförderte Anmietung im Rahmen des "Sofortprogrammes zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" erfolgt ist, ist ebenfalls keine Förderung möglich.
Sind Sie Eigentümer eines leerstehenden, vermietbaren Ladenlokals in der Altstadt, können keinen Mieter finden und sind bereit, die Miete auf bis zu 70 % zu reduzieren? Bitte wenden Sie sich an die Stadt Königswinter, Herrn Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail dominik.braunsteiner@koenigswinter.de.
Haben Sie eine gute Nutzungsidee, die die Altstadt bereichern könnte, und sind auf der Suche nach einem Ladenlokal in zentraler Lage mit einer günstigen Einstiegsmiete, um Ihre Idee auszuprobieren? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit der Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Königswinter (WWG). Ihr Ansprechpartner ist Herr Matissek, Tel. 02223 923412, E-Mail matissek@wwg-koenigswinter.de.