Verleih von Musikinstrumenten

Die Musikschule kann in begrenztem Umfang folgende Musikinstrumente gegen eine Leihgebühr zur Verfügung stellen:

Akkordeon, klassische Gitarre, Klarinette, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Violine, Violoncello


Auszüge aus der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Königswinter vom 01.07.2021

(Stand: Januar 2024)


§ 3 Überlassung von Instrumenten, Gebühren

1) Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Musikschulteilnehmer*innen und Externen Musikinstrumente gegen die in Abs. 2 festgelegten Gebühren für ein halbes Jahr überlassen. Auf Antrag kann die Benutzungszeit verlängert werden.
(2) Die Überlassungsgebühr wird vom Anschaffungswert des Instrumentes für jeden Monat der Überlassung berechnet; ein angefangener Monat wird voll berechnet.

Die Gebühr beträgt je Musikinstrument und Monat:

  Musikschulteilnehmer/-in Nichtteilnehmer/-in
mit einem Anschaffungswert bis 200 Euro 10,00 Euro 12,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 500 Euro 13,00 Euro 15,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 1.000 Euro 16,00 Euro 18,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 1.500 Euro 18,00 Euro 20,00 Euro
mit einem Anschaffungswert über 1.500 Euro 25,00 Euro 27,00 Euro


(3) Sofern Musikinstrumente für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Musikschule benötigt werden, wird keine Gebühr erhoben.
(4) Für Verlust und Beschädigung der Musikinstrumente haften die Ausleiher*innen bzw. die gesetzlichen Vertreter.*innen Eine Reparatur der Musikinstrumente kann nur nach Zustimmung der Musikschule veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Instrumente obliegt der Musikschule.
(5) Für die Nutzung von Instrumenten, die die Musikschule in ihren Unterrichtsräumen für die Fächer Klavier, Keyboard und Schlagzeug zur Verfügung stellt, wird ein Beitrag von 1,00 €/Monat je Schüler*in erhoben.



§ 4 Fälligkeit

(1) Die Unterrichtsgebühren (ggf. zzgl. Kostümbeitrag und Nutzungsgebühr) sind in sechs Raten jeweils zum 15. Februar, 15. April, 15. Juni, 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember fällig.
(2) Die Überlassungsgebühren für Musikinstrumente sind ebenfalls in Raten zu den in Abs. 1 genannten Fälligkeitsterminen zu zahlen.
(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt.

Frau Sophie Berke
Musikschule (41)
Leiterin Musikschule
Musikschule Königswinter
Kultur- und Bildungszentrum MOSAIK

Boserother Straße 74
53639 Königswinter OT Oberpleis
1.04
Frau Gudrun Szyszka
Musikschule (410) – Servicebereich
Sachbearbeiterin
Musikschule Königswinter
Kultur- und Bildungszentrum MOSAIK

Boserother Straße 74
53639 Königswinter OT Oberpleis
1.05
Herr Michael Gesell
Musikschule (41)
Stellvertretender Leiter Musikschule
Musikschule Königswinter
Kultur- und Bildungszentrum MOSAIK

Boserother Straße 74
53639 Königswinter OT Oberpleis
1.05

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9-12 Uhr
Dienstag: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung