Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO)
Vom 30. September 2020 / In der ab dem 30. Oktober 2020 gültigen Fassung
Die CoronaeinreiseVO wird bis zum 8. November 2020 verlängert.