Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich, Irland und Südafrika sowie anderen Staaten, die als Risikogebiet eingestuft sind
(Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) Vom 20. Dezember 2020
In der ab dem 13. Januar 2021 gültigen Fassung