Verbot von Osterfeuern 2020

Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt.

Darunter fallen auch die traditionellen Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer. Außerdem verboten sind Feuer im Freien zur Abfallbeseitigung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums NRW:

www.umwelt.nrw.de