Stadtrat beschließt Unterstützung für Eltern bei Betreuungseinschränkungen in Königswinterer Kitas

Der Stadtrat von Königswinter hat am 4. November 2024 die Erstattung von Elternbeiträgen bei stark eingeschränktem Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Juli 2024.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass für mindestens 30 Tage offizielle Meldungen zur Betreuungseinschränkung nach § 47 SGB VIII durch die jeweiligen Einrichtungen vorliegen. Für den Monat Juli werden die Elternbeiträge erlassen, um die betroffenen Familien finanziell zu entlasten. Dies stellt eine freiwillige Leistung der Stadt dar, die vorrangig zur Elternbeitragssatzung erfolgt. Eine Neufestsetzung von Geschwisterkindern findet nicht statt. Auf Grundlage der Stadtverwaltung Königswinter vorliegenden Meldungen gemäß § 47 SGB VIII (Stand 31. Juli 2024) ergibt sich ein Erstattungsanspruch für Eltern in insgesamt fünf Kindertageseinrichtungen. Die entsprechenden Eltern werden innerhalb der nächsten Wochen mit einem Schreiben über die Erstattung informiert.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung zudem beauftragt, in der zweiten Sitzung des Jahres 2025 über die Entwicklung der Betreuungseinschränkungen zu berichten und die Möglichkeit weiterer Erstattungen, vorbehaltlich der Haushaltslage, zu prüfen.

Die Personalsituation in vielen Kindertageseinrichtungen ist unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels äußerst angespannt. Um den Eltern, die am stärksten von den Einschränkungen in der Kinderbetreuung betroffen sind, eine gerechte Entlastung zu bieten, wurde diese Maßnahme beschlossen.

Königswinter, 13.11.2024