Stadt Königswinter zieht positive Zwischenbilanz zum Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen zur stärkeren Nutzung der Solarenergie und möchte damit eine Verringerung von Treibhausgasemissionen erreichen.

Insgesamt zeigt sich für die Stadt eine positive Resonanz auf das Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter" und dessen Ziel, die dezentrale Energieerzeugung auf Verbraucherebene zu unterstützen.

Bereits am ersten Antragstag wurden über 80 Anträge eingereicht. Der derzeitige Stand nach einer Woche beträgt 157 Anträge. Dies entspricht rund 70 Prozent des zur Verfügung stehenden Förderbudgets.

Somit wird deutlich, dass das Programm sehr gut angenommen wird und eine signifikante Anzahl von Haushalten und Verbrauchern von den Zuschüssen profitieren wird. Die Installation von Steckersolargeräten nimmt folglich zu, womit ein Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien geleistet wird.

Die Antragsstellung für einen pauschalen Zuschuss für ein Steckersolargerät ist noch bis einschließlich 4. Dezember 2023, online über die Webseite der Stadt möglich. Sollten mehr Anträge eingehen als Budget zur Verfügung steht, entscheidet das Los.

Für die Fördersäule II (Dach-Photovoltaik bei öffentlichen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen) ist der Antragszeitraum noch bis zum 31.10.2024 geöffnet. Ein Antrag liegt für diesen Fördergegenstand bereits vor.

Eckpunkte zum Förderprogramm

Das Förderprogramm enthält zwei Säulen: Die erste Säule besteht aus einer Breitenförderung für Bürgerinnen und Bürger von Steckersolargeräten auch Balkonkraftwerke, Plug-and-Play-Geräte, Stecker-Photovoltaikgeräte oder Mini-Photovoltaik genannt.

Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses und beträgt für Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter bis 499 Watt pauschal 150 Euro und für Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter ab 500 Watt pauschal 250 Euro. Ebenfalls kann eine Förderung für die Installation einer Außensteckdose beantragt werden. Der Zuschuss liegt hier bei pauschal 50 Euro.

In der zweiten Fördersäule haben Vereine und Institutionen mit einem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Zweck die Möglichkeit, eine Förderung für den Erwerb und die Installation einer neuen Dach-Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 Kilowatt-Peak (kWp) zu beantragen. Auch hier erfolgt die Zuwendung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses und beträgt 200 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung. Bei Anlagen auf städtischen Gebäuden beträgt die Förderung 350 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung, unter der Voraussetzung, dass vertraglich vereinbart wird, dass die Photovoltaik-Anlage bei Auflösung des Vereins oder Beendigung der bisherigen Nutzung des städtischen Gebäudes, kostenfrei in das Eigentum der Stadt Königswinter übergeht.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung gibt es auf der Internetseite der Stadt Königswinter unter www.koenigswinter.de/foerderprogramm-klimaschutz.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter klimaschutz@koenigswinter.de.