Pauschalzuweisungen aus Landesmitteln für private Denkmäler
Die Landesregierung NRW hat neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Landesmitteln zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen aufgelegt. Es handelt sich dabei um sogenannten Pauschalzuweisungen, die für Maßnahmen Dritter an Denkmälern zur Verfügung gestellt werden.
Die Stadt Königswinter hat für das Jahr 2020 einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen. Im Jahr 2020 stehen insgesamt 50.000 EUR für die Förderung von Maßnahmen an Denkmälern zur Verfügung. Sinn der Förderung ist einen Anreiz zu schaffen für Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern in privater Hand.
Je nach Aufwand der Maßnahme kann eine Förderung zwischen 1.000 und 10.000 EUR erfolgen.
Unter anderem ist Voraussetzung für eine Förderung dass:
1. es sich um ein Denkmal nach § 2 DSchG NRW handeln muss
2. es eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist
3. mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen sein;
4. die Maßnahme muss bis zum 31.12. des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein.
5. je Gewerk drei Vergleichsangebote vorgelegt werden,
6. die Bearbeitung erfolgt in der Reihe des Antragseingangs.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden; die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden. Antragsformulare werden in Kürze auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartnerin ist: Angelika Felgenhauer, Tel.: 02244/889-163, angelika.felgenhauer@koenigswinter.de.