Pauschalmittel zur Denkmalförderung
Die Landesregierung NRW hat neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Landesmitteln zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen aufgelegt. Es handelt sich dabei um sogenannte Pauschalzuweisungen, die für Maßnahmen von Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern zur Verfügung gestellt werden.
Die Stadt Königswinter hat für das Jahr 2023 einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen. Im Jahr 2023 stehen demnach insgesamt 50.000 EUR für die Förderung von Maßnahmen an Denkmälern zur Verfügung.
Sinn der Förderung ist es, einen Anreiz für Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern in privater Hand zu schaffen.
Je nach Aufwand der Maßnahme kann eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 10.000 EUR bewilligt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass:
1. es sich um ein Denkmal nach § 2 DSchG NRW handeln muss,
2. eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist,
3. mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein darf,
4. die Maßnahme bis zum 31.12. des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein muss,
5. je Gewerk drei Vergleichsangebote vorgelegt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihe des Antragseingangs. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden. Antragsformulare werden in Kürze auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt. Rückfragen beantwortet Leoni Heeger unter der Tel.: 02244/889-168 und per E-Mail unter leoni.heeger@koenigswinter.de.
Königswinter, 30.05.2023