Offener Brief der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis: Ablehnung der geplanten Gesetzesänderung zur Grundsteuer B

Offener Brief an den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst

In einem offenen Brief an den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst lehnen die 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, so auch Bürgermeister Lutz Wagner, die geplante Gesetzesänderung zur Grundsteuer B ab:

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises, wenden uns an Sie, um unsere Besorgnis und unsere Ablehnung bezüglich der geplanten Gesetzesänderung zur Grundsteuer B zum Ausdruck zu bringen. Nach eingehender Prüfung der vorgesehenen Ermächtigung der Kommunen, zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken bei der Grundsteuer B zu differenzieren, sehen wir erhebliche Nachteile und Risiken für unsere Gemeinden:

Erstens befürchten wir, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung zu einer erheblichen administrativen Mehrbelastung und Risiken in der zeitgerechten Umsetzung für unsere Verwaltungen führen wird. Die notwendige Differenzierung zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken erfordert umfangreiche Datenanalysen, zusätzliche personelle Ressourcen und könnte zu erheblichen Mehrkosten führen. Diese Ressourcen fehlen uns im Übrigen an anderer Stelle, um unsere kommunalen Aufgaben effektiv zu erfüllen. Zusätzlich: Ihnen ist bekannt, dass unsere IT- Dienstleister sich nicht in der Lage fühlen - auch mit Ihrer Unterstützung nicht - eine sichere und fachlich funktionierende Software-Lösung zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.


Außerdem müssen die Beschlüsse in den zuständigen Gremien beraten und beschlossen werden und die Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden, um die notwendige Akzeptanz - soweit möglich - zu erhalten.


Zweitens besteht die Gefahr, dass die Differenzierung der Grundsteuer B zu sozialen Ungleichgewichten und Wettbewerbsverzerrungen führen könnte:
1. Für den Fall, dass die Gemeinde von der Differenzierungsmöglichkeit Gebrauch macht, werden private Grundstückseigentümer wahrscheinlich eine Entlastung erfahren, während gewerbliche Grundstückseigentümer überproportional belastet würden. Dies könnte insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige benachteiligen und in der Folge die lokale Wirtschaft schwächen. In der Folge ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Klagen betroffener Eigentümer auszugehen.

2. Die rechtlichen Risiken werden für die Kommunen durch den StGB als erheblich angesehen. Die aus dieser Unsicherheit erwachsenden finanziellen Unsicherheiten ebenso:
Falls diese zu erwartenden Prozesse verloren werden, drohen für die kommunalen Haushalte erhebliche Einnahmeausfälle.

3. Wenn die Kommunen aber von der Differenzierungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, ist regelmäßig eine erhebliche Mehrbelastung der meisten privaten Eigentümer zu erwarten. Das wird den Kommunalwahlkampf 2025 - insbesondere nach den Dynamiken der letzten Jahre bei der Grundsteuer B - erheblich belasten und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Trends der Europawahl noch einmal verstärken. 

Abschließend möchten wir betonen, dass wir die Schwierigkeiten in der Umsetzung der Grundsteuer B - Reform durch die großen Differenzen in der Bewertung zwischen privaten und
gewerblichen Grundstücken nicht verkennen. Wir meinen aber, dass die zeitlichen und finanziellen Risiken für die Umsetzung nicht auf die Kommunen abgeladen werden dürfen:

1. Unser Eindruck: Die fortgesetzte Geringschätzung der kommunalen Ebene für unsere Demokratie durch Bund und Land findet hier eine Fortsetzung nach Themen wie
Flüchtlingsunterbringung und - Finanzierung, nach den gesetzlichen Änderungen zum kommunalen Haushaltsrecht und grundsätzlich der Kommunalfinanzierung.

2. Der entstandene Zeitdruck für die Umsetzung ist im Wesentlichen durch mangelnde Entscheidungsfreude auf Landesebene entstanden und soll jetzt auf dem Rücken der Kommunen und insbesondere den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie der ehrenamtlichen Kommunalpolitik und das in der Wahlkampfphase ausgetragen werden.

3. Das Marketing „Erhöhung der Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen“ empfinden wir vor diesem Grund als blanken Hohn: In Wirklichkeit geht es darum Risiken zu verlagern, die
man selber nicht nehmen will, getreu dem Motto: „Seid nicht feige Leute, lasst mich hinter den Baum!“

Wir fordern Sie auf: Nehmen Sie diesen verfehlten Gesetzesentwurf zurück. Stattdessen plädieren wir für die Entwicklung einer einheitlichen und gerechten Lösung auf Landes- oder Bundesebene, die alle Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt und die Verwaltungen nicht übermäßig belastet.

Mit freundlichen Grüßen
Otto Neuhoff
Bürgermeister der Stadt Bad Honnef und
Kollegensprecher im Rhein-Sieg-Kreises