Neues Aufnahmesystem PointID® ermöglicht eine moderne und hochwertige Lichtbildaufnahme für Pass- und Personalausweise in den bpunkten (Bürgerbüros) der Stadt Königswinter

Ab Mitte Mai können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, in den bpunkten (Bürgerbüros) der Stadt Königswinter die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme innerhalb der Behörde nutzen. Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.

Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Zudem vereinfacht sie auch den Antragsprozess: So können Bürger und Bürgerinnen während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen. Sollte ein Foto nicht den biometrischen Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto aufgenommen und der Antragsprozess fortgesetzt werden. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6 Euro. Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen.

Bürgern und Bürgerinnen sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.

Gesetzlicher Rahmen: Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde übertragen. Ausgedruckte Lichtbilder können während einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli voraussichtlich weiter angenommen werden.

Pressemitteilung, Königswinter, 29.04.2025