Neue Hinweisschilder zum Parkverbot rund um das Kloster Heisterbach
Bürgermeister Lutz Wagner vor einem der Hinweisschilder zum Parkverbot an der L 268 und den Straßen rund um das Kloster Heisterbach. Das Schild weist darauf hin, dass bei Parkverstößen abgeschleppt werden kann.
Bei schönem Wetter besuchen besonders am Wochenende viele Menschen das Siebengebirge und nutzen zum Start ihrer Ausflüge den Parkplatz am Kloster Heisterbach. In der Vergangenheit wurden bei hohem Besucherandrang die Autos vermehrt auch auf den Straßen rund um das Kloster Heisterbach geparkt. Das Parken auf den Seitenstreifen der Landstraße L 268 und auf den Grünstreifen ist hier allerdings verboten. Daher mussten zur Verkehrssicherung bereits zahlreiche Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Um Besucherinnen und Besucher besser auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen, hat die Stadt Königswinter Hinweisschilder gestaltet, die auf dem Parkplatz des Klosters, am Eingang zum Mühlental und am Eingang zum Wanderweg am Kloster aufgestellt wurden. Sie sollen darauf hinweisen, dass rund um das Kloster nicht geparkt werden darf und bei Verstößen abgeschleppt werden kann.
Bürgermeister Lutz Wagner erläutert das Vorgehen: „Wir möchten niemanden abschleppen! Die Ordnungsbehörde muss sich aber an die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung halten." Er weist darauf hin, dass auf der Landstraße Tempo 70 gelte und halb auf der Fahrbahn stehende Autos sowie der Park- und Ein- bzw. Ausstiegsvorgang der Parkenden eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellt. In diesen Fällen sei man leider dazu gewungen, abzuschleppen. „Ich bin kein Law-and-Order-Mann, aber es ist unsere Aufgabe, die Verkehrssicherheit zu erhalten.“
Durch die warnenden Hinweisschilder haben die Besucherinnen und Besucher nun die Chance, einen Parkverstoß zu korrigieren und das Auto an anderer Stelle zu parken. Eine Anreise zum Kloster ist zum Beispiel alternativ auch vom Tal aus mit dem Öffentlichen Nahverkehr oder zu Fuß oder Rad möglich.
Laut Landesbauordnung ist das Anbringen von Hinweisschildern, die keine Verkehrsschilder sind, außerorts an Straßen wie der Landstraße am Kloster Heisterbach nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht außerdem keine Erklärungen zu klaren Regeln vor, die sowieso schon gelten.