Lärmaktionsplanung
Die Stadt Königswinter hat im Jahr 2017 die Lärmaktionsplanung der 2. Stufe zu Straßen- und Schienenverkehr gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) aufgestellt. Gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, bestehende Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 für Königswinter wird als Nachtrag zur Lärmaktionsplanung der 2. Stufe erstellt. Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange online an der Lärmaktionsplanung der Stufe 3 zu beteiligen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die aktuellen Lärmkarten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit den betroffenen Verkehrsstrecken in Königswinter können im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abgerufen werden.
Gemäß § 47 d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 gehört. Die Lärmaktionspläne der 2. Stufe sowie der Nachtrag zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung können auf der städtischen Internetseite (Rubrik „Planen und Bauen“, Unterrubrik „Lärmaktionsplanung“) unter www.koenigswinter.de/de/laermaktionsplanung.html eingesehen werden.
Anregungen können in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020 insbesondere schriftlich, zur Niederschrift im Servicebereich Stadtplanung, Obere Straße 8, 53639 Königswinter-Thomasberg in Zimmer 028 oder per E-Mail (E-Mail-Adresse: barbara.kinz@koenigswinter.de) vorgebracht werden. Das Verwaltungsgebäude kann barrierefrei erreicht werden.
Die Öffnungszeiten des Servicebereichs Stadtplanung sind:
montags bis mittwochs | von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
donnerstags | von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
freitags | von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr |