Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ wird auch 2025 weitergeführt
Die Stadt Königswinter öffnet ab dem 6. März 2025 erneut Antragsfenster für Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Königswinter“.
Förderung von Dachbegrünungen für Privathaushalte
Ab dem 6. März 2025 können wieder Anträge für die Förderung von Dachbegrünungen gestellt werden. Diese Maßnahme soll Privatpersonen im Stadtgebiet dazu motivieren, die Dachflächen von Wohngebäuden, Garagen oder Carports mit einer extensiven Begrünung zu versehen. Ziel der Dachbegrünungen ist es, das Mikroklima zu verbessern, Energieeinsparungen zu erzielen und die Regenwasserrückhaltung zu fördern. Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche und maximal 50% der anerkannten Kosten der Anlage. Voraussichtlich ab Mai ist eine Förderung von Dachbegrünungen auch für öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen möglich.
„Zukunftsbaum-Aktion“
Im Rahmen der „Zukunftsbaum-Aktion“ vergibt die Stadt Königswinter erneut kostenlos Laub- und Obstbäume an Gartenbesitzer*innen, Gartenpächter*innen sowie an öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen. Die Aktion zielt darauf ab, durch die Pflanzung klimaresilienter Bäume einen aktiven Beitrag zur CO2-Senkung und zur Verbesserung des Mikroklimas in der Stadt zu leisten. Privatpersonen können einen Baum pro Gartengrundstück und öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Vereine können bis zu drei Bäume beantragen. Die Auswahl umfasst verschiedene Baumarten, darunter Apfel- und Birnbäume alter Sorten sowie klimaresistente Laubbäume wie die Säulen-Hainbuche und Dornbäume. Die Ausgabe der Bäume erfolgt im Spätsommer/Herbst dieses Jahres.
Dach-Photovoltaik für öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen
Vereine und Institutionen mit einem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Zweck haben die Möglichkeit, eine Förderung für den Erwerb und die Installation einer neuen Dach-Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 Kilowatt-Peak (kWp) zu beantragen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses und beträgt 200 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung. Bei Anlagen auf städtischen Gebäuden beträgt die Förderung 350 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung, unter der Voraussetzung, dass vertraglich vereinbart wird, dass die PV-Anlage bei Auflösung des Vereins oder Beendigung der bisherigen Nutzung des städtischen Gebäudes, kostenfrei in das Eigentum der Stadt Königswinter übergeht.
Antragsstellung und weitere Informationen
Die Antragsphase für die Fördermaßnahmen beginnt am 6. März 2025. Die Anträge je Fördermaßnahme werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt („Windhund-Verfahren“). Die Antragstellung ist online über die Webseite der Stadt Königswinter möglich. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsverfahren gibt es auf www.koenigswinter.de/foerderprogramm-klimaschutz.
Voraussichtlich ab Mai 2025 wird das Förderprogramm um die Fördermaßnahmen „Steckersolargeräte“, „Regenwassernutzungsanlagen“ sowie um einen „Sondertopf für individuelle Klimaschutzprojekte“ für Privathaushalte und für öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen erweitert.
Für Fragen steht die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail an klimaschutz@koenigswinter.de zur Verfügung.
Pressemitteilung, Königswinter, 17.02.2025