Fördermittel für Maßnahmen der Denkmalpflege zu vergeben: Anträge können weiterhin gestellt werden
Die Landesregierung NRW hat neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Landesmitteln zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen aufgelegt. Es handelt sich dabei um sogenannte Pauschalzuweisungen, die für Maßnahmen an Denkmälern zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Königswinter hat für das Jahr 2022 einen Förderantrag gestellt, der vom Land NRW bewilligt wurde. In diesem Jahr stehen 30.000 EUR vom Land NRW und 20.000 EUR aus dem städtischen Haushalt, somit insgesamt 50.000 EUR für die Förderung von Maßnahmen an Denkmälern zur Verfügung.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Königswinter weist darauf hin, dass noch ein Budget für Fördermittel zur Verfügung steht. Bisher sind nicht alle Fördermittel abgerufen worden.
Mit der Förderung soll ein Anreiz für Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern in privater Hand geschaffen werden.
Je nach Aufwand der Maßnahme kann eine Förderung in Höhe von 200 EUR bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 EUR erfolgen.
Für eine Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um ein Denkmal nach § 2 DSchG NRW handeln, eine denkmalrechtliche Erlaubnis muss erteilt worden sein und mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Zudem muss die Maßnahme bis zum 31.12. des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein. Je Gewerk werden drei Vergleichsangebote benötigt. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihe des Antragseingangs.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Anträge können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden. Für Rückfragen steht Frau Angelika Felgenhauer unter Tel.: 02244/889-163 oder unter angelika.felgenhauer@koenigswinter.de zur Verfügung.
Königswinter, 26.07.22