Elternbeiträge für Kita, OGS und Tagespflege während Schließung ausgesetzt

Am 17. März 2020, einen Tag nach Schließung der Betreuungseinrichtungen, hatten sich Bürgermeister Wirtz und die Vorsitzenden der Ratsfraktionen darauf verständigt, dass für die Kinder, die das Betreuungsangebot nicht nutzen können, die Elternbeiträge erstattet werden.

Am 26. März 2020 haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände eine generelle Regelung gefunden.

  • Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge. Die Einnahmeausfälle tragen Land und
    Kommunen jeweils zur Hälfte.
  • Die Eltern sollen auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Märzwochen verzichten. Diese Regelung trifft für Königswinter nicht zu, weil Bürgermeister und Ratsfraktionen bereits vorher die Erstattung auch für die beiden Märzwochen beschlossen haben.
  • Für die Notbetreuung werden keine Elternbeiträge erhoben.


Soweit Einzugsermächtigungen für die Elternbeiträge bestehen, wird die Verwaltung den Einzug für April aussetzen. Soweit Überweisungen per Dauerauftrag oder ähnlichem durch die Eltern erfolgen, werden diese Beträge zurücküberwiesen.

Hinsichtlich der Erstattung der anteiligen Beiträge für März bittet die Verwaltung die Eltern um etwas Geduld, weil individuelle Berechnungen durchgeführt werden müssen.