Dringlichkeitsentscheidung Elternbeiträge und Musikschulgebühren
Bürgermeister Wirtz hat nach Abstimmung im Stab der Stadt gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Rates folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
Die von den Eltern gezahlten Beiträge für die Kindertagespflege in Kitas, Kindertagespflege und in der OGS werden für die Zeit der Corona bedingten
Schließung der Einrichtungen an die Eltern erstattet, die das Angebot aufgrund der Erlasslage nicht nutzen dürfen.
Den Eltern von MusikschulschülerInnen werden die während der Schließung der Musikschule gezahlten Gebühren abweichend von der Regelung in der
Gebührensatzung der Musikschule erstattet.
Durch diese Entscheidung, die für die Stadt Aufwendungen in Höhe von rd. 300.000 € je Monat bedeutet, wird der besonderen Lage Rechnung getragen.
Die Eltern werden um Verständnis gebeten, wenn die Verwaltung für die tatsächliche Erstattungszahlung noch einige Zeit braucht.
Die Stadt hofft, dass nach einer hoffentlich baldigen Bewältigung der Krise Kompensationszahlungen des Landes und Bundes für diese und wahrscheinlich
weitere Aufwendungen erfolgen.