Bürgeranhörung zu Bauleitplanverfahren im Bereich Sumpfweg im Stadtteil Königswinter-Niederdollendorf
Am 17. November 2021 findet um 18:00 Uhr in der Aula der CJD Christophorusschule Königswinter (Cleethorpeser Platz 12, 53639 Königswinter) eine Bürgeranhörung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu den folgenden Bauleitplanverfahren im Stadtteil Niederdollendorf statt:
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 20/3S „Sumpfweg-Süd“,
- Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/3S „Sumpfweg-Süd“ für den Bereich „Am Rheinufer / Am Werth“,
- Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königswinter für den Bereich „Niederdollendorf, westlich der Hauptstraße zwischen Schönsitzstraße/Rheinufer und Johannes-Albers-Allee (Sumpfweg Süd)“.
Den Planungen liegen insbesondere die folgenden Zielsetzungen zugrunde:
Die bestehenden Freiflächen und Hochwasserrückhalteräume im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins im planungsrechtlichen Außenbereich sollen erhalten und dauerhaft gesichert werden. Damit sollen die Regelungen des § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete im planungsrechtlichen Außenbereich in festgesetzten Überschwemmungsgebieten) eingehalten werden. Durch die geplanten Aufhebungen soll der Rechtsschein des (in einer juristischen Prüfung als rechtlich unwirksam erachteten) Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung beseitigt werden.
In der Bürgeranhörung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen erläutert; darüber hinaus besteht für die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird um vorherige Anmeldung per E-Mail (Dominik.Braunsteiner@koenigswinter.de) oder auch telefonisch (02244 889-156) gebeten.
Die amtliche Bekanntmachung können Sie hier abrufen.
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zur Teilnahme an der Bürgeranhörung:
Hinweis: Aufgrund der erneut geänderten Coronaschutzverordnung des Landes haben sich die Pandemieregelungen für getestete Personen geändert. Ein Einlass mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests ist nur dann zulässig, wenn die bescheinigte Testung höchstens 24 Stunden zurückliegt.
Im Innenraum muss – außer am Sitzplatz – eine korrekt sitzende Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (mindestens eine medizinische Maske, sog. OP-Maske).
Ferner möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Teilnahme an der Bürgeranhörung aufgrund der geltenden Pandemieregelungen ausschließlich unter Beachtung der 3G-Regel möglich ist (geimpft, genesen oder getestet), d. h. die Teilnahme ist nur für immunisierte oder getestete Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung zulässig. Beim Einlass ist unaufgefordert ein Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder eine Testung vorzuzeigen.
Getestete Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Zeit vom 18. November 2021 bis einschließlich 20. Dezember 2021 im Internet unter www.koenigswinter.de, Rubrik „Planen und Bauen“ unter der Unterrubrik „Aktuelle Planverfahren“ eingesehen werden. Überdies können die Unterlagen im Verwaltungsgebäude Thomasberg, Obere Straße 8, 53639 Königswinter, im Foyer eingesehen werden. Stellungnahmen können bis zum 20. Dezember 2021 insbesondere schriftlich (Stadt Königswinter, Servicebereich Stadtplanung, 53637 Königswinter) oder per E-Mail (Dominik.Braunsteiner@koenigswinter.de) oder zur Niederschrift im Servicebereich Stadtplanung, Obere Straße 8, 53639 Königswinter vorgebracht werden. Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation sind Besuche jedoch nur nach vorheriger Terminabstimmung (telefonisch unter 02244 889-156) und unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen möglich. Das Verwaltungsgebäude kann barrierefrei erreicht werden.