Briefwahl zur Landtagswahl am 15. Mai 2022
Ab dem 6. April 2022 kann im Wahlbüro in Königswinter-Stadt, Drachenfelsstr. 4, im Erdgeschoss von Haus Bachem an Ort und Stelle direkt gewählt werden.
Das Wahlbüro hat von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.
Ab dem 6. April 2022 werden zudem bei entsprechender Antragstellung Briefwahlunterlagen versandt. Briefwahl kann auf unterschiedliche Weise beantragt werden:
In der Zeit vom 4. April bis 2022 bis zum 10. Mai 2022 ist die Beantragung per Online-Antrag unter www.koenigswinter.de möglich.
Die Beantragung kann auch mit einem formlosen Antrag per Post, per Fax oder per E-Mail unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der vollständigen Anschrift und gegebenenfalls der abweichenden Zustellanschrift erfolgen.
Außerdem können die Briefwahlunterlagen unter Verwendung der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Diese werden zwischen dem 5. April und dem 24. April 2022 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigungskarte muss in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Königswinter zurückgesendet oder in einen der Hausbriefkästen der Stadt Königswinter eingeworfen werden. Mit Hilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte können die Briefwahlunterlagen ebenfalls beantragt werden. Dazu muss der auf der Wahlbenachrichtigung befindliche QR-Code eingescannt und als Identifizierungsmerkmal das Geburtsdatum der antragsstellenden Person eingetragen werden. Im Anschluss müssen dann noch die Datenschutzhinweise bestätigt und der Antrag abgesendet werden.
Das Wahlamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02244/889-5010, per Fax unter 02244/889-378 und per E-Mail unter wahl@koenigswinter.de zu erreichen.