Brandgefahr durch Trockenheit: Reduzierte Pflegearbeiten bei der Unkrautbeseitigung im Stadtgebiet
Durch die anhaltende Trockenheit der letzten Zeit ist mit einer erhöhten Wald- und Feldbrandgefahr zu rechnen. Auch im Stadtgebiet von Königswinter sind die Grünflächen stark ausgetrocknet. Daher weist der Baubetriebshof darauf hin, dass das Abflämmen von Unkraut auf den städtischen Wegen und Plätzen aufgrund der Brandgefahr nicht mehr so häufig vorgenommen wird. Das betrifft beispielsweise auch die Friedhofswege. Es kann daher vorkommen, dass die Wege im Stadtgebiet aufgrund der reduzierten Pflegearbeiten nicht so gepflegt aussehen. Dafür bitte die Verwaltung um Verständnis.
Um Brände in der Natur und im Siebengebirge zu vermeiden weist die Stadtverwaltung außerdem darauf hin, keine brennenden Zigaretten in die Natur zu werfen. Rauchen ist im Siebengebirge in der Zeit von 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich verboten. Auf Grillen in der Natur sollte aufgrund der Brandgefahr ebenfalls verzichtet werden. In der Straßenordnung der Stadt Königswinter ist zudem klar geregelt: Das Feuermachen in städtischen Park- und Grünanlagen und am Rheinufer – und damit auch das Grillen – ist hier verboten. Hält man sich nicht daran, kann ein empfindliches Bußgeld drohen.
Wenn ein Brand oder eine Rauchentwicklung entdeckt wurde, sollte dies sofort dem Notruf der Feuerwehr unter 112 gemeldet werden.
Königswinter, 19.07.22