Besuche der Stadtverwaltung weiterhin nur in dringenden Fällen mit Termin möglich
Bei der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 wurde unter anderem beschlossen, dass alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen der Länder bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, ihre Kontakte in dieser Zeit auf das absolut Notwendigste zu beschränken und sofern es möglich ist, zu Hause zu bleiben.
Zudem werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Entsprechend den Beschlüssen bittet die Stadtverwaltung daher, bei der Wahrnehmung von Terminen Folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist weiterhin nur ein Besuch in besonders dringenden Fällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierfür stehen der bereits bestehende Notdienst und eine Terminvergabe zur Verfügung. Zu den üblichen Dienstzeiten ist die Verwaltung über die Telefonnummer 02244/889-0 zu erreichen. Besucher dürfen nicht begleitet werden, es sei denn, die Begleitung ist aus rechtlichen oder medizinischen Gründen notwendig.
Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. Januar 2021 befristet.