Ausweitung der Maskenpflicht in Königswinter-Oberpleis
In Königswinter besteht in Teilen der Altstadt und dem Drachenfels samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 10 Uhr bis 20 Uhr eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands an weiteren Orten unter freiem Himmel angeordnet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände
nicht sichergestellt werden können.
Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Königswinter Gebrauch gemacht. Ab Montag, 1. März 2021, besteht nun auch in bestimmten Bereichen im Ortsteil Oberpleis Maskenpflicht. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dabei auf die Werktage zwischen 7 Uhr und 16 Uhr reduziert. Zu diesen Zeiten ist montags bis freitags mit einem signifikanten Personenaufkommen zu rechnen ist. Ein solches Personenaufkommen ergibt sich insbesondere durch den dortigen Schulbetrieb, der nun teilweise wieder in Präsenz stattfindet.
Die Maskenpflicht in Königswinter gilt in den folgenden Bereichen:
1. Königswinter-Stadt: Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53), Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone), Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade)
2. Drachenfels-Plateau: Einschließlich der Ruine der Burg Drachenfels sowie sämtlicher Verbindungswege zwischen dem Plateau und der Ruine
3. Königswinter-Oberpleis: Dollendorfer Straße, zwischen dem Kreisverkehr Siegburger Straße bis Ecke Gustav-Freytag-Straße, Weilerweg, zwischen