Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/2022

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Zeitraum für die Anmeldung von Grundschülern für das am 1. August 2021 beginnende Schuljahr festgelegt.

Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.

Eingeschult werden:
a) alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult wurden;

b) auf Antrag die Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2015) geboren sind.

Anmeldeverfahren:
Die Erziehungsberechtigten der Schulneulinge werden von der Schule angeschrieben und über das Verfahren informiert. Die Termine für die ärztliche Untersuchung der Schulneulinge werden den Eltern vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises schriftlich mitgeteilt.
Das Kind muss bei der Anmeldung anwesend sein.

Die Eltern der Antragskinder und zugezogenen Schulneulinge, oder Interessenten anderer Schuleinzugsgebiete werden gebeten, mit dem
Schulsekretariat telefonisch einen Anmeldetermin abzusprechen.

In diesem Jahr können die Grundschulen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens keinen Tag der offenen Tür anbieten. Je nach Pandemiegeschehen werden diese im kommenden Frühjahr nachgeholt.

Für das Schuljahr 2021/2022 sind mit den Schulen die im PDF angegegebenen Anmeldetermine vereinbart worden: