Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus vom 27.03.2020 (eingestellt am 27.03.2020)
Der Punkt 1. wurde durch Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 aufgehoben.
Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus vom 27.03.2020 (eingestellt am 27.03.2020)