Ab 1. Dezember 2021 gilt die 3G-Regel bei Besuchen der Stadtverwaltung
Aufgrund der stark steigenden Coronazahlen gilt zum Schutz vor Infektionen ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021, an allen Standorten der Stadtverwaltung die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen dann nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Nachweis wird am Eingang der Rathäuser in der Königswinterer Altstadt und in Königswinter-Oberpleis kontrolliert.
Das negative Testergebnis einer zertifizierten Teststelle darf nicht älter als 24 Stunden sein. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren müssen am Eingang lediglich eine Schulbescheinigung vorlegen.
Die Besucherinnen und Besucher erhalten als Zutrittsberechtigung ein farbiges Armband, mit dem in der Altstadt auch das Standesamt, das Kassengebäude und das Haus Bachem besucht werden darf. Die Zugangsberechtigung des Rathauses Oberpleis gilt auch für die Musikschule und die VHS Siebengebirge.
Ein Zutritt zu allen anderen Dienstgebäuden der Stadtverwaltung ist ebenfalls nur mit 3G-Nachweis möglich.
Ein Besuch der Standorte ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerbüros (bpunkte) in Königswinter-Altstadt und Königswinter-Oberpleis können weiterhin auch ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Dies ist montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr möglich.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass es aufgrund der Kontrollen zu etwas längeren Wartezeiten am Eingang kommen kann. Besucherinnen und Besucher sollten daher alle Nachweise an den Eingängen bereits griffbereit haben.