Namenswettbewerb für die ehemalige Paul-Moor-Schule
Die ehemalige Paul-Moor-Schule wird zu einem Kultur- und Bildungszentrum umgebaut und soll im Rahmen eines Wettbewerbes einen neuen Namen erhalten.
Die Ehemalige Paul-Moor-Schule während des Baubeginns Anfang 2021
2015 hatte die Stadt Königswinter die Liegenschaft der ehemaligen Paul-Moor-Schule in der Boserother Straße in Oberpleis vom Rhein-Sieg-Kreis erworben. Dieser hatte das Objekt von 1978 bis 2013 als Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung bzw. als Heilpädagogischen Kindergarten betrieben.
Nach dem Umbau, mit dem Anfang des Jahres begonnen wurde, sollen hier die Musikschule der Stadt Königswinter, die Volkshochschule Siebengebirge und der Kindergarten Rappelkiste untergebracht werden. Die im Rat der Stadt Königswinter vertretenen Fraktionen haben hier bereits seit 2015 ihren Sitz.
Die bisherige Namensgebung der Liegenschaft „Paul-Moor-Schule“ steht im direkten Zusammenhang mit der früheren Nutzung. Sie sollte an den Schweizer Heilpädagogen Paul Moor erinnern, der neben Heinrich Hanselmann als Begründer und Klassiker der modernen Heilpädagogik in den deutschsprachigen und in weiteren europäischen Ländern gilt.
Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, weshalb mit Blick auf die künftigen Nutzungen eine Neubenennung des Objektes geboten erscheint.
Über einen Wettbewerb sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit erhalten, sich bei der Namensgebung aktiv einzubringen.
Gesucht wird ein neuer, aussagekräftiger und einprägsamer Name. Dieser sollte sich auf alle Lern- und Bildungsphasen im Leben beziehen lassen und zu den Angeboten des Kindergartens, der Musikschule und der Volkshochschule passen. Er sollte eingängig sein und dabei helfen, den neu entstehenden Bildungsort klar von anderen Institutionen und Häusern abzugrenzen. Denkbar wäre auch ein lokaler Bezug oder eine lokale Persönlichkeit. Insgesamt soll der Name neugierig machen und Vielfalt und Offenheit als Leitidee transportieren.
Teilnahmebedingungen
Wer kann einen Vorschlag einreichen?
Einen Namensvorschlag einreichen können Bürger*innen, Vereine, kulturelle Initiativen sowie Kultur- und Kreativschaffende aus Königswinter. Die Einreichung muss durch eine Einzelperson, die bei Vereinen, Gruppen oder Unternehmen vertretungsberechtigt ist, erfolgen. Die einreichende Person muss ihren Wohnsitz in Königswinter haben und volljährig sein.
Was kann eingereicht werden?
- Pro Person oder Team ist maximal ein Namensvorschlag zulässig.
- Ein Name soll einen Umfang von maximal 30 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Er kann auch aus Wort- und Zeichenfolgen bestehen.
- Er muss sich für den mündlichen und schriftlichen Einsatz, für die Anbringung auf der Fassade, für die Verwendung im Internet, in Printpublikationen und als Teil eines Logos eignen.
Für den Fall der Annahme des Vorschlags durch Beschluss des Stadtrates erklärt sich der Vorschlagende bereit, der Stadt Königswinter kostenlos das uneingeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht an dem Namen gem. § 31 (1), (3) S. 1 und (5) Urheberrechtsgesetz (UrhG) einzuräumen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wie muss die Einreichung aussehen?
Die Einreichung soll bevorzugt in digitaler Form über einen Link zu einem Kontaktformular erfolgen. Sie muss bis zum 30. September 2021 bei der Stadtverwaltung Königswinter eingehen.
[Hier geht es zum Kontaktformular]
Alternativ ist auch eine Einreichung in Briefform an
Stadt Königswinter
Der Bürgermeister
Geschäftsbereich Kultur
Drachenfelsstr. 9
53639 Königswinter
oder als E-Mail an kultur@koenigswinter.de möglich.
Es gilt: Volljährigkeit, Angabe der vollständigen Kontaktdaten der einreichenden Person, ggf. Vertretungsbefugnis (bei einem Verein)
Wer sich am Namenswettbewerb beteiligt, muss mit der Einreichung des Vorschlags sein Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen erklären.
Entscheidung
Eine Jury wertet die eingesandten Vorschläge nach den Kriterien Originalität und Identitätsstiftung aus und berät über die Auswahl der Namensgebung. Das Gremium soll aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern bestehen: neben dem Bürgermeister und einem Vertreter der Fraktionen wären dies die Leitungen von VHS und Musikschule sowie ein Vertreter des Kindergartens Rappelkiste. Darüber hinaus können Fachberater hinzugezogen werden.
Das Votum der Jury gilt als Beschlussvorschlag für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) und Stadtrat. Der vom Stadtrat beschlossene Namensvorschlag wird mit einer Prämie ausgezeichnet werden, die von der Jury festgelegt wird.
Kontakt
Für Rückfragen stehen Ihnen der Leiter des Geschäftsbereichs Kultur, Herr Ulrich Berres, unter 02244 / 889-302 oder der Leiter der VHS Siebengebirge, Herr Dr. Andreas Meese unter 02244 / 889-204 zur Verfügung.