Erdreihengrabstätten
Dies sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen im Sarg, die in der Regel der Reihe nach belegt werden. Die Angehörigen haben daher grundsätzlich keine Möglichkeit, die Lage und Größe des Grabes selbst zu bestimmen. Es darf jeweils nur eine Bestattung vorgenommen werden. Die Ruhezeit für Erwachsene beträgt 25 Jahre, für Kinder (bis zum 5. Lebensjahr) 20 Jahre. Die Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Das Grab hat eine Größe von 1,20 m x 2,20 m.
Gebühren
Die Gebühren der Nutzungszeit für ein Erwachsenengrab (25 Jahre) betragen 1.460 EUR, die Bestattungsgebühr beträgt 610 EUR.
Für eine Kinderreihengrabstätte (bis zum 5. Lebensjahr) mit der Nutzungszeit von 20 Jahren beträgt die Gebühr 240 EUR. Die Gebühren für eine Reihengrabstätte für Sternenkinder in einem Urnengrabfeld betragen je nach Wahl der Nutzungszeit 110 EUR (anonym),
170 EUR (für 12 Jahre) und 190 EUR (für 15 Jahre). Die Bestattungsgebühr beträgt 160 EUR (anonym), ansonsten 280 EUR.
Erdwahlgrabstätten
Entscheidet man sich für ein Wahlgrab, so kann die Lage des Grabes in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung selbst gewählt werden. Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen im Sarg, die als ein- oder mehrstellige Grabstätten, auf dem Friedhof in Niederdollendorf als Einfach oder Tiefengräber vergeben werden. In einem Einfachgrab kann ein Verstorbener, in einem Tiefengrab können zwei Verstorbene übereinander bestattet werden. Neben der Erdbestattung können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, für die eine Zusatzbelegungsgebühr erhoben wird. Das Nutzungsrecht wird für 25 bzw. 30 Jahre je nach Grabart erteilt und kann durch die nutzungsberechtigte Person nach Ablauf wiedererworben oder zum Erhalt einer Grabstätte reserviert werden. Nutzungsberechtigte haben jede Änderung, z.B. ihre Anschrift etc. dem Friedhofsträger – Friedhofsverwaltung – mitzuteilen.
Gebühren
Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte (auch vorzeitig auf Antrag möglich) betragen:
2.630 EUR je Einzelwahlgrab (für 30 Jahre) und 3.950 EUR je Erdtiefengrab (für 25 Jahre).
Die Reservierungsgebühr zum Erhalt beträgt pro Jahr 80 EUR.
Die Bestattungsgebühr beträgt 730 EUR, bei einer Tieflegung (1. Belegung) 790 EUR.
Die Zusatzbelegung je Urne beträgt 680 EUR.
Die zu wahrenden Ruhezeiten einer erdbestatten Person betragen je nach Friedhof 25 bzw. 30 Jahre.
Erdwahlgrabstätten für Mensch und Tier
Erdwahlgrabstätten für Mensch und Tier sind Grabstätten, die sich in gesondert ausgewiesenen Flächen auf dem Friedhof Stieldorf und dem Waldfriedhof befinden. Auf Antrag wird ein Nutzungsrecht gegen entsprechende Gebühr verliehen.
Die Grabbeigabe eines kremierten Heimtieres kann nach der Humanbestattung – beim Schließen der Grabstätte (Gebühr 40 EUR) oder nachträglich (Gebühr 240 EUR) erfolgen.
Die Friedhofsverwaltung bietet mit dieser Grabart eine Gedenk- und Begräbnisstätte, in der eine verstorbene Person mit ihrem zu Lebzeiten vertrauten Weggefährten gemeinsam beerdigt werden kann.
Die Tierbestatterin holt das verstorbene Tier zu Hause oder bei dem behandelnden Tierarzt ab und überführt es zur Kremierung in das nächstgelegene Tierkrematorium OSIRIS nach Polch bei Koblenz.
Gebühren
Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte (auch vorzeitig auf Antrag möglich) betragen:
2.630 EUR je Einzelwahlgrab (für 30 Jahre) und 3.950 EUR je Erdtiefengrab (für 25 Jahre).
Die Reservierungsgebühr zum Erhalt beträgt pro Jahr 80 EUR.
Die Bestattungsgebühr beträgt 730 EUR, bei einer Tieflegung (1. Belegung) 790 EUR.
Die Zusatzbelegung je Urne beträgt 680 EUR.
Die zu wahrenden Ruhezeiten einer erdbestatten Person betragen je nach Friedhof 25 bzw. 30 Jahre.
Pflegefreie Erdreihengrabstätten
Auf einer pflegefreien Erdreihengrabstätte wird nach erfolgter Erdbestattung Rasen gesät. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Grabplatte als Gedenkstein in der Größe 0,65m x 0,65m auf das Grab legen zu lassen. Das Grab hat keine Einfassung.
Die Grabpflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Die Möglichkeit einer Erdbestattung in einer pflegefreien Erdreihengrabstätte besteht nur auf dem Waldfriedhof. Die Nutzungszeit an dieser Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Gebühren
Die Gebühren für eine pflegefreie Erdreihengrabstätte betragen 1.850 EUR (für 25 Jahre).
Hinzu kommt die Bestattungsgebühr von 610 EUR.
Die Grabplatte ist bei einem Steinmetzunternehmen zu beauftragen.
Grabkammern
Grabkammern sind auf einem Friedhofsfeld eingebaute aneinanderhängende Kammern aus Fertigbetonteilen, die über eine spezielle Lüftung verfügen. Grabkammern gibt es als Reihen- und Familiengrabkammern.
Die Erdbestattung in einer Grabkammer ist nur auf dem Friedhof Thomasberg möglich. Urnenbeisetzungen in Grabkammern sind nicht zulässig.
Die Nutzungszeit beträgt bei einer Reihengrabkammer (1 Sarg) entsprechend der zu wahrenden Ruhezeit 12 Jahre, bei einer Familiengrabkammer (2 Särge übereinander) beim erstmaligen Graberwerb 15 Jahre (Ruhezeit 12 Jahre).
Das Nutzungsrecht an einer Familiengrabkammer kann wiedererworben werden oder auf Antrag auch vorzeitig erworben werden, bei einer Reihengrabkammer nicht.
Gebühren
Die Gebührensätze für die Nutzungszeit betragen 990 EUR je Reihengrabkammer und 2.410 EUR je Familiengrabkammer.
Die Bestattungsgebühr beträgt 520 EUR.
Grabkeller
Grabkeller sind unterirdisch gemauerte Grabstätten (Erdwahlgrabstätten) von unterschiedlicher Größe. Gemauerte Grabstätten oder Gruften bieten in der Regel Platz für die Bestattung mehrerer Verstorbener. Diese werden in dem Grabkeller in einem luftdicht verschlossenen Sarg bestattet. Dieser ist nicht wie bei einer Erdbestattung von Erde umgeben, sondern steht in einer Art Hohlraum. Der Begriff Familiengruft wurde in früheren Zeiten geprägt, als sich überwiegend adelige Familien in familieneigenen Gruften bestatten ließen. Noch heute existieren viele solcher historischen Gruften auf dem Friedhof „Am Palastweiher“.
Die Errichtung neuer Grabkeller ist nicht zugelassen. Das Nutzungsrecht für vorhandene Gräber kann jedoch verlängert bzw. erworben werden.
Gebühren
Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes (auf Antrag auch vorzeitig möglich) betragen 2.630,00 EUR je Einzelwahlgrab (für 30 Jahre).
Die Ruhezeit für eine Erdbestattung beträgt 25 Jahre.
Hinzu kommen die Bestattungsgebühren von 300 EUR ohne das Öffnen und Schließen des Kellers durch den Friedhofsträger; mit Öffnen und Schließen des Kellers durch den Friedhofsträger betragen die Bestattungsgebühren 490 EUR.
Gedenk- und Begräbnisstätte für Sternenkinder
Auf dem Friedhof in Oberpleis ist eine ökumenisch getragene Gedenkstätte für Sternenkinder (Tot- und Fehlgeburten) entstanden. Sie dient der Gewährung der letzten Ruhe von Sternenkindern, wenn ein Elternteil dies wünscht.
Es ist ein Ort der liebevollen Erinnerung, an dem Angehörige trauern, beten und verweilen können. Ein Ort der Ruhe, an dem Eltern sich auch mit anderen Betroffenen austauschen und gegenseitig stärken und Kraft geben können.
Ansprechpartnerin für die Gedenk- und Begräbnisstätte auf dem Friedhof in Oberpleis ist Frau Renate Kraheck.
Die Sozialarbeiterin engagiert sich ehrenamtlich und ist telefonisch zu erreichen unter 0177/2419254 sowie per E-Mail unter re.kraheck@gmx.de.
Betroffene Eltern können auch Unterstützung über einen im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Verein „Hope‘s Angel“ erhalten. Sie begleiten Familien bei einem prä- und perinatalem Tod eines Kindes, schenken ihnen Hoffnung, geben ihnen Kraft und Halt.
Kontaktperson: Birgit Rutz
Kamillenweg 22
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/9050000
Mail:
birgit@hopesangel.comWeb:
www.hopesangel.com