Bebauungspläne
Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bauvorhaben dürfen den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht widersprechen. Bebauungspläne werden als Satzungen vom Stadtrat beschlossen. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. (Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und zum Thema Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Auskünfte zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und zur Zulässigkeit von Vorhaben (Bauberatung) erhalten Sie bei Herrn Petzoldt, Tel. 02244 889-162, E-Mail felix.petzoldt@koenigswinter.de. Auskünfte für den Stadtteil Königswinter (Altstadt) erteilt Herr Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail dominik.braunsteiner@koenigswinter.de.
Ein Besuch ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die seit 2017 neu in Kraft getretenen Bebauungspläne und Änderungspläne können Sie überdies unten auf dieser Seite abrufen (gemäß § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch). Unterlagen zu derzeit laufenden Planverfahren finden Sie hier. Bebauungspläne, die im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen "Königswinter-Altstadt" und "Königswinter-Drachenfels" aufgestellt wurden, können Sie hier abrufen. Ältere Bebauungspläne, die vor 2017 in Kraft getreten sind, können derzeit noch nicht im Internet abgerufen werden. Wenn Sie Informationen zu älteren Bebauungsplänen wünschen, sind die oben angegebenen Ansprechpartner gern für Sie da.
Örtliche Bauvorschriften auf Grundlage des § 89 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (wie die Stellplatzsatzung und Baugestaltungssatzungen) können Sie unter der Rubrik Ortsrecht unter dem Punkt "(6) Bauverwaltung" abrufen.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Originalpläne, die bei der Stadt Königswinter eingesehen werden können.