Kommunalwahl am 30. August 2009
- Wahl des/der/Landrates/Landrätin
- Wahl der Mitglieder des Kreistages
- Wahl des/der Bürgermeisters/-in
- Wahl der Mitglieder des Stadtrates
Amtliche Endergebnisse:
Ergebnisse der Kommunalwahl 2009 in Königswinter
Ergebnisse der Kommunalwahl 2004 in Königswinter
Bekanntmachungen:
Satzung über die Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder
Besetzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes
Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
Übersicht Wahllokale
Die 3. Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Königswinter findet am 15.09.2009 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal Haus Bachem, Drachenfelsstr. 4 statt.
Tagesordnung für die 3. Sitzung des Wahlausschusses
Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
Wahlleiter: Erster Beigeordneter Ashok Sridharan
Rathaus Oberpleis, Dollendorfer Str. 39, 53639 Königswinter
Wahlorganisation: Wahlamt
Verwaltungsgebäude Königswinter Altstadt
Drachenfelsstr. 9 (Zimmer 007)
53639 Königswinter
Telefon: 02244/889 307
02244/889 314
Fax: 02244/889 378
Allgemeine Informationen:
Am 30.08.2009 finden in Nordrhein Westfalen die Kommunalwahlen statt. Die Mitglieder der Räte in den Städten und Gemeinden und der Kreistage in den Kreisen werden auf die Dauer von 5 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Im Jahr 2009 wird letztmalig eine gemeinsame Wahl der Kommunalvertretungen und der Landrätinnen/Landräte und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister stattfinden. Die Amtszeit der Landrätinnen/Landräte und der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister wurde in Folge der Reform der Gemeindeordnung durch das am 17.10.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung von 5 auf 6 Jahre verlängert. Die Stichwahlen bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen sind entfallen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Für die am 30.08.2009 stattfindende Kommunalwahl gibt die Stadt Königswinter folgende wichtige Hinweise bekannt:
Wichtige Hinweise:
Das Wahlamt der Stadt Königswinter befindet sich in der Drachenfelsstr. 9, Zi. 007, Königswinter Altstadt. Bis zum 26.07.2009 sind alle Wahlberechtigten, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, in dem Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist jeder Deutsche oder Unionsbürger, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 16 Tagen vor der Wahl im Wahlgebiet seinen (Haupt-) Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Königswinter erhalten bis zum 09.08.2009 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer diese Karte bis zum 09.08.2009 nicht erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Klärung dieser Angelegenheit mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Bürgerinnen und Bürger, die in dem Zeitraum vom 26.07. bis 14.08.2009 innerhalb des Stadtgebietes von einem Wahlbezirk in einen anderen Wahlbezirk umziehen, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen.
Wer in der Zeit vom 26.07. - 14.08.2009 aus einer anderen Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises zuzieht, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Königswinter eingetragen. Bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen der früheren Wohnsitzgemeinde werden ungültig.
Ab spätestens 03.08.2009 werden bei entsprechender Antragstellung die Briefwahlunterlagen versandt. Die Antragstellung ist schriftlich oder mündlich durch persönliche Vorsprachen möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine Vollmacht ist ebenfalls vorzulegen, wenn im Falle einer plötzlichen Erkrankung für einen anderen Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen sollten so frühzeitig dem Wahlamt der Stadt Königswinter zurückgesandt werden, dass die Unterlagen bis spätestens 29.08.2009 bei der Stadt Königswinter eingehen. Die Wahlbriefe aus der Briefkastenleerung der Deutschen Post AG von Samstag, dem 29.08.2009 werden der Stadt Königswinter am Wahltag nicht mehr zugestellt.
Die Wahlbriefe können jedoch bis zum Wahltag, 30.08.2009, 16:00 Uhr in die hauseigenen Briefkästen an den drei Verwaltungsstandorten Thomasberg, Obere Str. 8, Oberpleis, Dollendorfer Str. 39 und Königswinter Altstadt, Drachenfelsstr. 9 (Marktplatz) eingeworfen werden.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.