Warnung vor vermeintlichen Kontrollen der Leinenpflicht im Bergbereich von Königswinter
Derzeit tauchen im Bergbereich von Königswinter vermehrt Meldungen über vermeintliche Kontrolleure auf, die Verstöße gegen die Leinenpflicht ahnden wollen. Zuletzt wurde dies in Königswinter-Ittenbach im Bereich „Im Tälchen“ beobachtet.
Die Höhe der bisher widerrechtlich eingetriebenen „Verwarngelder“ schwankt zwischen 30 EUR und 50 EUR.
Die Stadtverwaltung stellt daher klar, dass das Ordnungsamt der Stadt Königswinter keine Verwarngelder vor Ort eintreibt und diese Kontrollen auch nicht durchgeführt hat. Der Außendienst der Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises ahndet ausschließlich im Naturschutzgebiet. Die Mitarbeitenden der Ordnungsbehörden können sich bei Kontrollen immer mittels Dienstausweis ausweisen.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Leinenpflicht in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit in Vogelschutzgebieten gilt. Grundsätzlich besteht für große Hunde mit einer Widerristhöhe von 40 cm und mehr und/oder einem Gewicht von 20 kg eine Leinenpflicht innerhalb bebauter Ortsteile.
Zudem gilt die Leinenpflicht unter anderem in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, in öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen. Außerdem bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und in öffentlichen Gebäuden.
Keine grundsätzliche Leinenpflicht besteht während der Brut- und Setzzeit in Wald und Feld, solange der Hund auf den Wegen bleibt sowie außerhalb bebauter Ortsteile, solange der Hund im Einwirkungsbereich des Halters bleibt.
Sollten Hundebesitzerinnen und -besitzer in eine derartige „Kontrolle“ geraten, rät das Ordnungsamt dazu, sich immer den Dienstausweis zeigen zu lassen. Bei Zweifeln sollte umgehend die zuständige Polizeiwache in Bonn-Ramersdorf unter der Telefonnummer 0228/15 4711 oder der Bezirksdienst in Oberpleis unter 02244/3026 angerufen werden.