SEA LIFE in Königswinter schließt Ende 2022. Bürgermeister und Beigeordneter bedauern Wegfall des touristischen Angebotes
Seit 2004 beheimatet die Altstadt von Königswinter ein Großaquarium der „SEA LIFE“-Gruppe. Mit Bedauern teilte das Unternehmen nun offiziell mit, den Standort zum 31. Dezember 2022 zu schließen.
In einer ersten Reaktion drückte die Stadtverwaltung ihr Bedauern über dieses Ansinnen aus. Bürgermeister Lutz Wagner betonte wiederholt, dass das SEA LIFE für Königswinter einen zentralen Touristenmagnet für viele Jahre darstellte. Welche Um- oder Nachnutzung sich für das Gebäude bzw. die Fläche ergeben, wird derzeit verwaltungsintern in entsprechenden Abstimmungsgesprächen erörtert. Bürgermeister Wagner betont: „Der Bereich mit seiner unmittelbaren Umgebung, wie der Promenade und der Tourismusachse zum Drachenfels, ist städtebaulich von zentraler Bedeutung. Jegliche Überlegungen und Planungen sind insofern zentral für die weitere Entwicklung und werden vor diesem Hintergrund mit der erforderlichen Sorgfalt angegangen werden.“
In konstruktiven Gesprächen mit der „SEA LIFE“-Gruppe konnte nun eine Einigung für den im beidseitigen Einvernehmen aufgehobenen Erbpachtvertrag und das Gebäude erzielt werden. So hatte sich der Rat der Stadt Königswinter, wie in Vertragsfragen üblich, in nicht-öffentlicher Sitzung im September mit der Bitte der Betreibergesellschaft des SEA LIFE Königswinter um die vorzeitige Beendigung des mit der Stadt Königswinter bestehenden Erbbaurechtsvertrages befasst. Den Beratungen des Stadtrates waren umfangreiche Gespräche seitens der Stadt Königswinter und der SEA LIFE Betreibergesellschaft vorangegangen. Diese wurden federführend vom Ersten Beigeordneten Dirk Käsbach geführt.
Das Verhandlungsergebnis, welches durch die Verwaltung nunmehr umgesetzt wird, entspricht dem Ansinnen des Stadtrates und beinhaltet die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages zum 31. März 2023, die Räumung des Gebäudes sowie der Entsorgung der speziellen Anlagentechnik durch die Betreibergesellschaft. Dazu gehört auch die Umsiedelung der Fische sowie die Entsorgung des Aquarienwassers.
Das Gebäude geht bei Vertragsbeendigung auf die Stadt über. Darüber hinaus wurde eine Einigung hinsichtlich der kalkulierten Abrisskosten getroffen, die unter den Parteien jeweils hälftig übernommen werden.