Fördermittel für Maßnahmen der Denkmalpflege zu vergeben
Die Landesregierung NRW hat neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Landesmitteln zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen aufgelegt. Es handelt sich dabei um sogenannte Pauschalzuweisungen, die für Maßnahmen Dritter an Denkmälern zur Verfügung gestellt werden.
Die Stadt Königswinter hat für das Jahr 2021 einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen. Im Jahr 2021 stehen insgesamt 50.000 EUR für die Förderung von Maßnahmen an Denkmälern zur Verfügung.
Sinn der Förderung ist es, einen Anreiz für Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern in privater Hand zu schaffen. Je nach Aufwand der Maßnahme kann eine Förderung von 200 EUR bis zu 10.000 EUR erfolgen.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass es sich um ein Denkmal nach § 2 DSchG NRW handelt, eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, die Maßnahme bis zum 31.12. des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein wird, je Gewerk drei Vergleichsangebote vorgelegt werden und die Bearbeitung in der Reihe des Antragseingangs erfolgt.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden.
Ansprechpartnerin ist Angelika Felgenhauer, Tel.: 02244/889-163, Angelika.Felgenhauer@koenigswinter.de.