Briefwahl für die Landtagswahl

Briefwahl für die Landtagswahl kann noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, beantragt werden. Die Online-Beantragung ist nur noch bis Dienstag, 10. Mai 2022, 24 Uhr, möglich. Danach wird die Online-Wahlscheinbeantragung deaktiviert.

Wegen der Postlaufzeiten wird empfohlen ab dem 11. Mai 2022 bis 13. Mai 2022, 18 Uhr, Briefwahlanträge persönlich im Wahlbüro der Stadt Königswinter im Haus Bachem, Drachenfelsstr. 4, Königswinter-Altstadt zu stellen bzw. abzuholen. Dort können Wahlberechtigte auch unmittelbar ihr Wahlrecht ausüben.

Diese Möglichkeit besteht im Wahlamt montags-freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 17 Uhr und am Freitag, den 13. Mai 2022 zudem von 12.30 Uhr bis 18 Uhr. 

Wenn die Antragsfrist für Briefwahlunterlagen oder die Einspruchsfrist zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis ohne Verschulden versäumt wurde, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. 

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis Samstag, den 14. Mai 2022, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

Nach Übersendung der Wahlunterlagen sollte der Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens bis Mittwoch, den 11. Mai 2022 in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder bis zum Wahltag am Sonntag, 15. Mai 2022, 18 Uhr, in einen der Hausbriefkästen an den Verwaltungsgebäuden in Thomasberg, Oberpleis oder Königswinter eingeworfen werden. Die Briefkästen werden am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert.

Die Erreichbarkeit des Wahlamtes ist wie folgt (bitte gegebenenfalls Öffnungszeiten beachten):
Telefon: 02244/889-5010, - 5020
Telefax: 02244/889-378
E-Mail: wahl@koenigswinter.de