Die derzeit bestehende Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in bestimmten Teilen des Königswinterer Stadtgebiets ist in einer Allgemeinverfügung der Stadt Königswinter geregelt. Sie tritt nach dem 1. Juni 2021 außer Kraft, so dass ab Mittwoch, den 2. Juni 2021 keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr in den ausgewiesenen Bereichen getragen werden muss. Dies gilt in der Königswinterer Altstadt für die Fußgängerzone, die Rheinallee und Rheinpromenade, sowie für die Drachenfelsstraße. Zudem besteht dann auch keine Verpflichtung mehr, eine Maske rund um das Drachenfelsplateau sowie in Königswinter-Oberpleis auf der Dollendorfer Straße, auf dem Weilerweg und im Mathildenpark zu tragen.