Ukrainische Geflüchtete. Zuständigkeit des Jobcenter ab dem 01.06.2022

Відповідальність служби зайнятості з 1 червня 2022 року

Ab dem 01.06.2022 werden geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter erhalten.
Bereits jetzt macht das Jobcenter Rhein-Sieg darauf aufmerksam, dass die Leistungen der Grundsicherung nicht automatisch gewährt werden, sondern hierfür ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Anträge können bereits jetzt beim Jobcenter gestellt werden. Allerdings ist eine Entscheidung über die Anträge erst dann möglich, wenn eine gesetzliche Regelung tatsächlich verabschiedet wurde.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II ist eine erkennungsdienstliche Registrierung und eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Wichtige Informationen unter:
www.jobcenter-rhein-sieg.de/service/kurzantrag-ukrainische-fluechtlinge