Pauschalmittel zur Denkmalförderung
Das Land NRW bietet Hilfe für den Erhalt und die Pflege des historisch-kulturellen Erbes in Form eines Denkmalförderprogrammes.
Die Stadt Königswinter hat für das Jahr 2024 einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen. Im Jahr 2024 stehen insgesamt 50.000 EUR für die Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um sogenannte Pauschalzuweisungen, die für kleinere Maßnahmen von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern vorgesehen sind.
Je nach Aufwand der Maßnahme kann eine Förderung zwischen 200 EUR und 10.000 EUR erfolgen.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderen, dass:
1. es sich um ein Denkmal nach § 2 DSchG NRW handelt,
2. eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist,
3. mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
4. die Maßnahme bis zum 31.11. des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein wird,
5. je Gewerk drei Vergleichsangebote vorgelegt werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und eingetragene Vereine. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden. Das Antragsformular steht auf der städtischen Internetseite unter www.koenigswinter.de/de/denkmalschutz-untere-denkmalbehoerde.html zum Download bereit.
Rückfragen beantwortet Leoni Heeger unter der Tel.: 02244/889-168 und per E-Mail unter leoni.heeger@koenigswinter.de.
Königswinter, 12.03.2024