Karfreitag ist stiller Feiertag
Die Stadt Königswinter als örtliche Ordnungsbehörde weist auf den
durch das Feiertagsgesetz NRW besonders geschützten Charakter des
Karfreitag (30. März) hin.
Insbesondere verboten sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von Donnerstag, dem 29. März, 18:00 Uhr bis Samstag, dem 31. März, 06:00 Uhr.
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind Karfreitag ebenfalls in diesem Zeitraum untersagt, gleichfalls sportliche und ähnliche Veranstaltungen.
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, für die entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.
Insbesondere verboten sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von Donnerstag, dem 29. März, 18:00 Uhr bis Samstag, dem 31. März, 06:00 Uhr.
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind Karfreitag ebenfalls in diesem Zeitraum untersagt, gleichfalls sportliche und ähnliche Veranstaltungen.
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, für die entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.