Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen – CoronaEinrVO
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten vom 15.01.2021
In der ab dem 12. März 2021 gültigen Fassung / Änderungen markiert