Besuche der Stadtverwaltung Königswinter weiterhin nur mit 3G-Nachweis möglich
Aufgrund der derzeit hohen Corona-Infektionszahlen gilt zum Schutz vor Ansteckungen weiterhin an allen Standorten der Stadtverwaltung die 3G-Regel.
Besucherinnen und Besucher müssen dann nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Nachweis wird am Eingang der Rathäuser in der Königswinterer Altstadt und in Königswinter-Oberpleis kontrolliert. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2022.
Als Zutrittsberechtigung dient ein farbiges Armband, mit dem in der Altstadt auch das Standesamt, das Kassengebäude und das Haus Bachem besucht werden darf. Die Zugangsberechtigung des Rathauses Oberpleis gilt auch für die Musikschule und die VHS Siebengebirge. Auch der Zutritt zu allen anderen Dienstgebäuden der Stadtverwaltung ist lediglich mit 3G-Nachweis möglich.
Ein Besuch der Standorte ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerbüros (bpunkte) in Königswinter-Altstadt und Königswinter-Oberpleis können ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden.
Zudem gilt beim Besuch der Verwaltungsstandorte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske.