Coronavirus: Maßnahmen der Stadt Königswinter
Folgende Einrichtungen der Stadt Königswinter bleiben ab Montag, 16. März 2020 vorerst bis 18. April 2020 geschlossen:
- alle Schulen
- alle Kindertagesstätten
- alle Sportstätten
- beide Häuser der Jugend
- Siebengebirgsmuseum
- die Musikschule
- die VHS
Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Infizierung mit dem Coronavirus sind zudem die stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Dies dient als reine Vorsichtsmaßnahmen und entspricht dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums.
Schulen
Für die Schulen hat das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass ab Montag, 16. März 2020, der Unterricht ruht.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März 2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März 2020 eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG).
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Die für die kommenden Tage geplanten Informationsabende für die Eltern der Kinder, die im Jahr 2022 erstmalig schulpflichtig werden, fallen aus.
Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätten sind ab Montag, 16. März 2020, ebenfalls geschlossen. Gleiches gilt für Kindertagespflege, die ab kommenden Montag einzustellen ist. Für Eltern, die keine eigene Betreuung organisieren können und in kritischen Infrastrukturen arbeiten, wird es weiter ein Betreuungsangebot in den jeweiligen Einrichtungen geben. Näheres wird dazu noch bekanntgegeben.
Einschränkungen für den Besuch der Stadtverwaltung
Auch Rathäuser und Verwaltungsstellen sollen nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden. Es ist notwendig, in jedem Fall vorher telefonisch einen Termin abzustimmen.
Bürgertelefon
Schnellstmöglich richtet die Stadtverwaltung ein Bürgertelefon ein.