Fischereischeine

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Königswinter mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können wir Ihnen einen Fischereischein ausstellen. Es gibt folgende Arten:

  • Jugendfischereischein (Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ausgestellt, die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben. Ihnen ist das Fischen nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt, der Inhabers eines Fischereischeines ist.
  • Fischereischein (1 Jahr oder 5 Jahre)
    Sonderfischereischein (1 Jahr, 5 Jahre): Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Fischereiprüfung nicht ablegen können, kann auf Antrag ein Sonderfischereischein erstellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung oder den alten Fischereischein
  • ein aktuelles Lichtbild

    Hinweis: Jugend- und Jahresfischereischeine werden bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres ausgestellt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Jahres-Fischereischein, auch als Sonderfischereischein 16,00 Euro
  • 5- Jahres Fischereischein, auch als Sonderfischereischein  48,00 Euro
  • Jahres-­Jugend-Fischereischein  8,00 Euro
  • Ersatzausstellung  5,00 Euro

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.