Fernsprechgebührenermäßigung
Leistungsbeschreibung
Zuständig für die Entgegennahme des „Auftrags für einen Sozialtarif für Verbindungen im T-Net“ sind die Niederlassungen der Deutschen Telekom AG (z.B. T-Punkt). Dies bedeutet, dass die Gemeinde nicht mehr für die Entgegennahme der Anträge oder für die Bestätigung der Voraussetzungen zuständig ist. Bitte fügen Sie dem „Auftrag für einen Sozialtarif für Verbindungen im T-Net“ den Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und/oder den Schwerbehindertenausweis (Merkmal RF) bei.